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Beitragsordnung,
Standgeld Die Beitragsordnung
regelt entsprechend der Satzung die Beitragssätze des Vereins. Sie wird jährlich
durch die Generalversammlung bestätigt. Beitragsordnung
1. Beitrag
Einzelmitgliedschaft
25,00 €
Jugendliche bis 18 Jahre
13,00 €
Ehepaare
38,00 €
Der Jahresbeitrag ist fällig bis 31. Mai e.J. bzw. unmittelbar nach
Aufnahme inner- halb des
Jahres. 2. Eine
Aufnahmegebühr wird gem. Beschluss der Generalversammlung vom 5.4.2003
nicht erhoben. 3. Jedes aktive Mitglied soll nach Vollendung des 17. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr mindestens 25 Arbeitsstunden ableisten. Die Arbeitsstunden beinhalten die Arbeit am Schützenhaus, im Wirtschaftsdienst sowie bei Sondereinsätzen.
Vom Arbeitsdienst ausgenommen sind aktive Ehrenmitglieder.
Der Wirtschaftsdienst wird mit 5 Stunden pro Einsatz bewertet, sofern
nicht mehr Stunden geleistet wurden.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden sind pro fehlender Arbeitsstunde
5,00 € zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des
jeweiligen Kalenderjahres. 4. Härtefälle regelt
auf schriftlichen Antrag die Vorstandschaft. Standgeld
Kontoverbindung
Hohberg, den 20.3.2009 Beschlossen durch die
Generalversammlung vom 20.3.09 |